Kurze Antworten zu den wichtigsten Themen rund um Patentstrategie, Markenklärung und B2B-Litigation-Support.
Sie benötigen eine technische Beschreibung der Erfindung, mindestens einen Patentanspruch, Zeichnungen (falls erforderlich) und eine Zusammenfassung. Die Anmeldung muss den Formvorschriften des Patentgesetzes (PatG) entsprechen. Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit und Neuheit.
Wir durchsuchen die DPMA- und EUIPO-Datenbanken nach identischen oder ähnlichen Marken in den relevanten Klassen (z. B. Klasse 12 für Fahrzeuge, Klasse 7 für Maschinen). Anschließend bewerten wir Kollisionsrisiken mit bestehenden Einträgen von Zulieferern und OEMs. Das Ergebnis erhalten Sie als schriftlichen Clearance-Bericht.
Ja. Wir erstellen Verletzungs- und Nichtigkeitsgutachten, koordinieren die Beweissicherung und bereiten technische Stellungnahmen für Gerichtsverfahren vor – auch für Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC). Unsere Arbeit erfolgt stets in Abstimmung mit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei.
Die erste Besprechung (ca. 45 Minuten) ist kostenfrei. Dabei klären wir den Schutzumfang Ihrer Erfindung, mögliche Anmeldestrategien und den zeitlichen Rahmen. Auf Wunsch erstellen wir im Anschluss ein individuelles Angebot.
Ein Widerspruchsverfahren vor dem DPMA dauert in der Regel 6 bis 12 Monate, abhängig von der Komplexität des Falls und der Reaktion der Gegenseite. Wir begleiten Sie von der Einleitung bis zur Entscheidung.
Stand: 15. März 2025
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